Spenden und Solidarität
Seit Bestehen der Beratungsstelle KASSANDRA setzt sie sich für die Anliegen der Frauen ein, die dies aus unterschiedlichen Gründen noch nicht können. Solidarität ist ein wichtiges Prinzip in unserer Arbeit.
Jedoch ist die KASSANDRA auch ihrerseits auf Solidarität von Personen, denen es finanziell möglich ist und die sich mit den Grundhaltungen der KASSANDRA identifizieren, angewiesen. Aufgrund der Kürzungen bzw. Nicht-Erhöhung der Förderungen und steigender Ausgaben benötigt die KASSANDRA über diese Subventionen hinaus Spendengelder.
Solidarität (abgeleitet vom lateinischen solidus für gediegen, echt oder fest; Adjektiv: solidarisch)
bezeichnet eine, zumeist in einem ethisch-politischen Zusammenhang benannte Haltung der Verbundenheit mit –
und Unterstützung von – Ideen, Aktivitäten und Zielen anderer. Sie drückt ferner den Zusammenhalt zwischen
gleichgesinnten oder gleichgestellten Individuen und Gruppen und den Einsatz für gemeinsame Werte aus (vgl.
auch Solidaritätsprinzip).
(Quelle: Wikipedia April 2017)
Eine Spende ist eine freiwillige Zuwendung für einen religiösen, wissenschaftlichen, gemeinnützigen,
kulturellen, wirtschaftlichen oder politischen Zweck. SpendenempfängerInnen können gemeinnützige Vereine,
Stiftungen, politische Parteien oder Religionsgemeinschaften sein. Spenden können in Geld oder
Sachleistungen bestehen oder in einem Verzicht auf Entlohnung für geleistete Arbeit (Zeitspende).
(Quelle:
Wikipedia, April 2017)
"Die Frage ist doch nicht: Was bringt mir der Feminismus? Sondern: Wo wäre ich heute ohne ihn? Wir haben gar nicht die Wahl zu sagen: ‚Ich bin keine Feministin‘. Wer will schon gegen Gerechtigkeit und Freiheit sein?"
(J. Butler im Gespräch mit dem "Falter", 2014)
Mit Ihren Spenden unterstützen Sie die Frauen- und Familienberatungsstelle KASSANDRA und somit all das, wofür sie steht und eintritt: soziale Gerechtigkeit, Geschlechterdemokratie, gewaltfreies Leben etc.:
IBAN: AT67 2011 1837 3289 0500, Erste Bank, BIC: GIBAATWWXXX
Der Verein KASSANDRA ist im Dezember 2020 in die Liste des "begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen und Einrichtungen, die Spenden sammeln", aufgenommen worden (§4a Z. 3 und 4. EStG).
Für Spenden, die Sie steuerlich absetzen möchten, geben Sie uns bitte Ihren Namen (lt. Meldezettel) und Ihr Geburtsdatum bekannt. Wir übermitteln diese Daten an das Finanzamt und Ihre Spende wird automatisch in Ihrem Steuerausgleich berücksichtigt.
https://www.cenarion.com/blog/2021-04/cenarion-hilft-april-21.html